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Herzlich Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Christof Momberger zum Familienrecht

Wenn keine Einigung erzielt werden kann darüber, ob und in welcher Höhe der Allein- oder mehrverdienende Ehegattenunterhalt und der nichtbetreuende Elternteil Kindesunterhalt zu zahlen hat, kann das Familiengericht unter Berücksichtigung der Einkommen den Ehepartner oder Elternteil zur Unterhaltszahlung verpflichten.

Die Höhe des zu leistenden Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und nach dem Alter der Kinder entsprechend der " Düsseldorfer Tabelle ".

Insbesondere im Trennungsjahr kann auch Ehegattenunterhalt verlangt werden.

Nach Ablauf des Trennungsjahres gib es die Möglichkeit Betreuungsunterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit, oder auch Aufstockungsunterhalt zu verlangen.