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Herzlich Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Christof Momberger zum Familienrecht

Vor einer Scheidung müssen in der Regel die Beteiligten ein Jahr voneinander getrennt leben.
Mindestens ein Partner muss die Trennungsabsicht haben.
 
Eindeutig ist dies, wenn ein Ehepartner ausgezogen ist.
 
Aber auch in der Ehewohnung kann eine Trennung stattfinden.
Voraussetzung ist, dass getrennte Kassen, getrennte Zimmer und getrennte Haushaltsführung (Essen, Waschen, Einkaufen usw.) vorliegen.